Schuldrecht AT: Lernbuch, Strukturen, Übersichten Zusammenfassung

Dieses Buch ist im Carl Heymanns Verlag erschienen. Ausnahmsweise nicht in der Reihe Acadamia Iuris, in dem normalerweise alle Lehrbücher der Rechtswissenschaft erschienen sind, sondern in der Reihe Lernen im Dialog. Das Buch ist sehr interaktiv geschrieben und möchte kommunkativ wirken. Es nennt sich „Schuldrecht AT: Lernbuch, Strukturen, Übersichten“. Es handelt sich hierbei nicht um ein traditionelles Lehrbuch, sondern eher um ein Lernbuch, welches den Studentinnen und Studenten als das Grundwissen an die Hand gibt. Los geht es mit Wissen, welches man haben muss. So werden hier einige Defintionen abgedruckt. Außerdem wird sehr anschaulic und oft auch anhand von Fällen und Beispieln die Problematiken erläutert. Dann gibt e snoch viele strukturne und Üebrsichten. Das zum Beispiel zu dem Thema FVorsatz und Fahrlässigkeit. Man erfährt aber auch, dass man den Vorsatz und die Fahrlässigkeit noch weiter unterteilen kann. Es gibt die Absicht, den direkten Vorsatz und den bedingten Vorsatz. Außerdem unterschiedet man bei er Fahrlässigkeit noch einmal zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit. Ein sehr interessantes Schema gibt es auch zum Schadensersatz. Hier sieht man die verschiedenen Normen gegenübergestellt. Dann geht es mit der Unmöglichkeit weiter, die das größte Thema im Schuldrecht AT darstellt. Man erfährt was man unter anfänglicher, was man unter nachträglicher Unmöglichkeit zu verstehen hat. Außerdem wird Unmöglichkeit definiert, also die Nichterbringbarkeit der geschuldeten Leistung. In diesem Zusammenhang wird auch die Gattungs- von der Stückshculd abgrenzt. Außerdem wird erläutert, was man unter einer Holschuld und einer Bringschuld zu verstehen hat. Dann wird dazu noch die Schickschuld vorgestellt. Man erfäbhrt, dass die Abgrenzung über den Leistungsort und den Erfüllungsort erfolgen muss. Es wird da dann insbesondere auf §296 BGb eingegangen. Im anschluss daran geht es dnan mit einer Übersicht zur Leistungszeit weiter. Hier muss man lernen, dass es neben der Erfüllbarkeit auch die Fälligkeit gibt, also dann muss die Leistung unbedingt erfolgen, sonst kommt man in Verzug. Da wird dann auch Bezug auf den Gläubigerverzug, aber auch auf den Schuldnervezug genommen.

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