20 Probleme aus dem BGB: Schuldrecht / Allgemeiner Teil Zusammenfassung

Dieses kleine Büchlein nennt sich 20 Probleme aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorliegend handelt es sich um Band 2, welches in der Reihe Examenswichtige Klausurprobleme im Alfred Metzner Verlag erschienen ist. Der Herausgeber ist Prof.Dr.Uwe Diederichsen. Titel ist hier Schuldrecht, allgemeiner Teil.

Los geht es mit der Haftung in Gefälligkeitsverhältnissen. Es stellt sich die Frage, ob eine nicht nur deliktische Haftung für Schädigung im Gefälligkeitsverhältnis besteht. Dann geht es mit der Geschäftsgrundlage weiter. Hier geht es um den Einfluss, den das Fehlen von Umständen, deren Vorhandensein die Parteien bei Vertragsschluss stillschweigend vorausgesetzt haben auf das Schicksal des Vertrages hat. Dann geht es mit dem Schadensersatz weiter. Hier stellt sich die Frage, ob eine hypothetische Schadensursache die Haftung mindern oder ausschließen kann. Es geht also um die Frage der überholenden Kausalität. Dann geht es mit der Unmöglichkeit und dem Verzug weiter. Da fragt man sich dann, ob der Schuldner bei ursprünglichem Unvermögen auch ohne Verschulden haften muss. Außerdem wird gefragt welcher Inhalt der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Falle der §§ 325, 326 BGB besteht. Weiter geht es danach dann mit dem verschulden bevor man sich dem Vertrag zu Gunsten Dritter zuwendet. Hier geht es darum, ob Verfügungsverträge zugunsten Dritter überhaupt zulässig sind. Außerdem wird sich mit dem Rücktritt beschäftigt. Hier geht es vor allem um die Rechtsfolgen, die der Rücktritt bewirkt. Dann geht es mit der Erfüllung weiter, bevor man sich den Forderungsübertragungen zuwenden kann. Das Buch schließt dann mit dem Kapitel der Gesamtschuld. An dieser Stelle gibt es dann noch zwei Probleme zu lösen. Einmal geht um darum nach welchen Normen die Ausgleichung unter unrechten Gesamtschuldnern erfolgt, wenn einer von ihnen die gesamte Leistung erwirkt hat. Danach geht es um den Einfluss die die vertragliche oder gesetzliche Haftungsbeschränkung zugunsten eines Schädigers auf den Rückgriffsanspruch des vom Geschäftigen in Anspruch genommenen Zweitschädigers hat.

Weiterlesen

Übrigens - Du kannst Liviato unterstützen,
indem du deine Bücher bei Amazon über Liviato kaufst.

Fenster schließen