Dieses Buch nennt sich Baurecht und ist im C.F. Müller Verlag in der Reihe Start erschienen. Geschrieben wurde es von Michael Brenner.
Los geht es mit einem Vorwort, dem sich dann ein Literaturverzeichnis anschließt. Im Anschluss daran wendet man sich den Grundlagen und den Grundbegriffen zu Hier geht es dann um die Bedeutung, den Begriff und die Unterscheidungen im Baurecht. Außerdem wird ein Überblick über die Entwicklung des Baurechts gegeben. Zudem lernt man die Rechtsquellen des öffentlichen Baurechts kennen. Dabei handelt es sich neben der Gesetzgebungszuständigeit auch um die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung. Danach geht es dann um die städtebauliche Steuerung durch Planung. Im zweiten Teil wendet man sich der Raumordnung, der Landesplanung und der Fachplanung zu. Dann geht es mit der kommunalen Bauleitplanung weiter. Hier werden neben der kommunalen Planungshoheit auch die Rechtsformen kommunaler Bauleitplanung besprochen. Danach wendet man sich dann den verfahrensrechtlichen Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden zu. Hier geht es neben der Umweltprüfung auch um die Änderung und die Ergänzung von Bauleitplänen. Dann geht es mit der Planungsermessung der Gemeinden und den entsprechenden Vorgaben weiter. Hier wird neben der Planungspflicht auch über das Abwägungsverbot des §1 abs. 7 BauGB gesprochen. Dann geht es mit dem Grundsatz der Planerhaltung weiter. Hier wird mit einem Überblick eingestiegen bevor dann die unbeachtlichen Fehler besprochen werden. Dann geht es mit der Sicherung und der Verwirklichung der Bauleitplanung weiter. Man lernt die Veränderungssperrre, die Zurückstellung von Baugesuchen, die Teilngsgenehmigung, das gemeindliche Vorkaufsrecht, die Umlegung und dann die Enteignung kennen. Jetzt geht es mit der <bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben weiter. Danach wendet man sich dem Bauordnungsrecht zu bevor es dann mit der Zusammenarbeit mit privaten weiter geht. Hier geht es dann zuerst um den städtebauulichen Vertrag. Danach wird das Vorhaben und der Erschließungsplan besprochen. Das letzte Kapitel wendet sich dann dem städtebaulichen sanierungs- und Entwicklungsrecht zu.
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