BGB AT 1 Zusammenfassung

In diesem Buchbericht geht es um das BGB AT 1 Skript, welches im Alpmann Schmidt Verlag erschienen ist. Es ist für Studenten in den Anfangssemestern genauso gedacht wie für die Studenten, die gerade vor den Examen stehen und noch mal ein wenig wiederholen wollen.

 Am Anfang geht es darum, den Studenten einen Einstieg zu bieten. Hier werden grundlegende Regelungen aus dem BGB vorgestellt, wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen Unternehmer (§14) und Verbraucher (§13). Danach folgen die Rechtsgeschäfte. Ganz grundlegend geht es dann mit der Willenserklärung, als ein Teil des Rechtsgeschäftes los. Die Willenserklärung wird hier auseinander genommen und in ihre Bestandteile äußerer / innerer Erklärungstatbestand aufgeteilt. Diese werden dann jeweils weiter aufgegliedert in Handlungswille / Erklärungsbewusstsein und Rechtsbindungswille. Weiter geht es dann mit dem Vertrag, der aus zwei Willenserklärungen entsteht. Hier wird vor allem auch die Frist und die verspätet zugegangene Willenserklärung erläutert. Es folgen dann die einseitigen Rechtsgeschäften. Hier wird eine weitere Unterteilung in BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht und Erbrecht vorgenommen. Dann folgt die Auslegung. Hier wird zwischen der objektiven und der subjektiven Auslegung unterschieden und erklärt, dass grundlegend nach dem objektiven Empfängerhorizont ausgelegt wird. Danach geht es mit der Vertretung weiter. Hier wird deutlich welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Es muss eine Willenserklärung, im fremden Namen mit Vertretungsmacht abgegeben werden. Es werden aber auch die beiden Ausnahme, nämlich die Duldungs- und die Anscheinsvollmacht vorgestellt. Zudem wird hier auch die Unterscheidung zwischen Zustimmung im Sinne Einwilligung und Zustimmung im Sinne Genehmigung deutlich. Das spielt aber nicht nur bei der Vertretung eine Rolle sondern auch beim Minderjährigenrecht, welches dann im zweiten Band angesprochen wird. Während eine Einwilligung eine nachträgliche Zustimmung ist, ist die Genehmigung eine Zustimmung, die vor Abschluss des Rechtsgeschäfts vorliegend war. Bei der Vertretung wird dann auch noch das Problem angesprochen, dass jemand, der eine Vollmacht erteilt bekommen hat, diese weiterverteilt. Diese Problematik der Untervollmacht beziehungsweise der Untervollmacht wird hier zusätzlich am Ende noch angesprochen.

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