BGB-Familienrecht Zusammenfassung

Dieses Buch nennt sich BGB – Familienrecht. Es ist im C.F. Müller Verlag erschienen. Es gehört zu der Reihe „Jura auf den Punkt gebracht“. Geschrieben wurde es von Wilfried Schlüter in der Reihe Schwerpunkte Pflichtfach. Das Familienrecht spielt auch im Studium eine wesentliche Rolle, spätestens dann, wenn man sich entscheidet Anwalt zu werden und sich dem Familienrecht zuzuwenden.

 Los geht es hier – wie es üblich ist – mit einem Vorwort. Dann geht es mit einem Abkürzungsverzeichnis und dann im Anschluss mit einem Literaturverzeichnis weiter. Jetzt geht es richtig mit dem Familienrecht los. Man bespricht die Ehe und die Familie in der Entwicklung, das natürlich immer unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtsordnung und der entsprechenden Normen. Dann geht es mit der Eheschließung und der fehlerhaften Ehe weiter. Hier wird einiges zum begriff der Ehe im geltenden Recht gesagt. Außerdem lernt man die Eheschließungsvoraussetzungen kennen. Danach wird auch über die Vornahme der Eheschließung gesprochen. Dann geht es mit der fehlerhaften Ehe weiter bevor sich den Folgen der Aufhebung der Ehe gewidmet wird. Im Anschluss daran werden die allgemeinen Ehewirkungen besprochen. Hier geht es dann um den Namen und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft und in einem sehr schönen Exkurs folgt dann der Schutz gegen die Ehestörung. Dann wird auch über die Unterhaltspflicht der Ehegatten gesprochen, zunächst überblicksartig, danach sehr detailliert. Im Folgenden wird die Pflicht zur Führung des Haushalts und zur Mitarbeit im Beruf und im Geschäft des Ehegatten erläutert. Weiter geht es dann mit der Schlüsselgewalt, wie man so schön sagt. Jetzt lernt man das eheliche Güterrecht kennen. Neben dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird auch die der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft vorgestellt. Dann wird natürlich auch über die Scheidung und die Scheidungsfolgen erzählt. Weiter geht es dann mit dem Kindschaftsrecht. Danach wird auch das Betreuungsrecht besprochen, bevor man sich dann den eingetragenen Lebenspartnerschaften zuwendet. Vorgestellt wird dann noch neben der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft die Übergangsregelungen zum Familienrecht in den neuen Bundesländern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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