Das Schuldverhältnis. Eine systematische Darstellung des Allgemeinen Schuldrechts Zusammenfassung

Dieses Buch ist im C.F. Müller Verlag erschienen. Es nennt sich das Schuldverhältnis. Es handelt sich hierbei um eine systematische Darstellung des Allgemeinen Schuldrechts. Geschrieben hat dieses Buch Eike Schmidt. Das Buch gehört zur Reihe Jurathek Studium.

 

Begonnen wird neben einem Vorwort und einem Abkürzungsverzeichnis mit einem Schrifttumsnachweis. Dann geht es mit dem Grundlegenden weiter. Hier lernt man den begriff und die Aufgaben des Schuldverhältnisses kennen. Man erkennt was der Verpflichtungscharakter ist und wie die Vermögensdimension zu beurteilen ist. Außerdem wird über die Verbraucherperspektiv gesprochen, die man ei aus den Augen verlieren sollte. Dann geht es mit den Obligationsbereichen und –Gegenständen weiter. Hier geht es dann neben der Leistungsbeziehung auch um das Schutzverhältnis. Im Anschluss daran werden die Schuldpflichten vorgestellt. Das sind vor allem die Leistungs- und die Schutzpflichten. Dann geht es mit der Entstehung von Schuldverhältnissen weiter. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, dass diese kraft Gesetzes entstehen. Danach wird über die Beteiligten am Schuldverhältnis gesprochen, das sind also neben den Leistungspartnern auch die Schutzpartner. Dann wird die störungsfreie Abwicklung und Beendigung des Schuldverhältnisses besprochen. Da geht es dann neben der Erfüllung auch um Erfüllungssurrogate, also Ersatzmittel. Danach wird dann die Loslösung vom Leistungsverhältnis thematisiert. Im Anschluss daran widmet man sich den Störungen im Schuldverhältnis und den damit verbundenen Folgen. Hier bespricht man dann neben der Pflichtverletzung auch den Schadensersatz bei Pflichtverletzungen. Danach werden dann die Besonderheiten beim gegenseitigen Vertrag vorgestellt. Dabei geht es dann neben der Gewährleistung und der Haftung auch um den Wegfall der Gegenleistungspflicht Es schließt sich dann die Gehilfenhaftung an. Danach geht es mit dem Schadensausgleich weiter. Hier wird sich erst mit Grundlagen beschäftigt bevor man sich dem Konzept der §§ 249 ff. BGB zuwendet. An dieser Stelle geht es dann neben der Naturalrestitution auch um die Kompensation im Sinne von Gewinnentgang und immateriellen Beeinträchtigungen.

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