Die Fälle. BGB Schuldrecht AT: Unmöglichkeit. Verzug. Pflichtverletzung vor/ im Vertrag. 50 Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen Zusammenfassung

Dieses Buch ist in der Reihe FallAG erschienen. Es handelt sich hierbei nicht um theoretisches Hintergrundwissen, sondern um aktives, praktisches Arbeiten anhand von Fällen. Das Buch nennt sich „Die Fälle. BGB Schuldrecht AT: Unmöglichkeit. Verzug. Pflichtverletzung vor/ im Vertrag. 50 Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen“. Es gibt hier also insgesamt 50 Fälle. Diese sind dann im Anschluss darasn erst anhand von Lösungssizzen und danach auch komplett ausformuliert im Gutachtenstil abgedruckt. Los geht es mit einem Fall zur Unmöglichkeit. Nachdem man die anfängliche Unmöglichkeit kennen gelernt hat geht es mit der nachträglichen Unmöglichkeit weiter. Man wird erkennen, warum es so wichtig ist zwischen diesen beiden Arten zu unterscheiden. Wenn man dies vergisst arbeitet man mit falschen anspruchsgrundlagen und wird so zu keinem oder zumindest zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis gelangen. Weiter geht es dann mit eienm Fall, der deutlich macht, dass heute die objektive und die subjektive Unmöglichkeit gleich gestellt ist. Man muss nicht mehr zwischen diesen beiden Formen utnerscheiden. Man kann es in einem Gutachten tun, aber es bringt die Lösung des Falls nicht weiter. Der darauf folgende Fal wird sich mit dem Verzug auseinandersetzen. Hier wird neben dem Gläubigerverzug auch der Verzug des Schuldner und die damit verbundenen Konsequenzen deutlich gemacht. Weiter geht es dann mit einer pflichtverletzung. Hier muss man aber strikt danach unterscheiden welche Pflicht verletzt wurde und worauf die Pflicht überhaupt beruht. Das geht am Besten wenn man sich die Definition, die hier in der Lösung vorgeschlagen wird einprägt und im Falle einer Subsumption einfach so wiedergibt. Es muss als Voraussetzung auch immer ein Schuldverhältnis vorliegen, welches einen Schritt vorher erläutert wird. Außerdem wird auf den Punkt des Vertreten Müssen eingegangen und die Unterscheidung zum Verschulden deutlich gemacht. Außerdem wird noch einmal erklärt, was man unter Vorsatz und was man unter Fahrlässigkeit zu verstehen hat. In einem letzten Fall wird das dann auch noch im bezug auf Dritte im Schuldberhältnis ausgedehnt.

 

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