Die Fälle. Strafrecht BT 1: Nichtvermögensdelikte. 48 universitätserprobte Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen Zusammenfassung

Dieses Buch nennt sich die Fälle, Strafrecht BT 1. Es geht hier vor allem um die Nichtvermögensdeikte. Dazu sind in diesem Buch sage und schreibe 48 Fälle abgedruckt. Zusätzlich zu diesem Fällen gibt es aber jeweils auch Lösungsskizzen und im Anschluss daran sogar eine komplett ausformulierte Lösung im Gutachtenstil, also so wie man es dann in der Klausur können muss. Los geht es mit einer Wiederholung zu den Tötungsdelikten. Hier setzt man sich dann mit Problemen wie dem Totschlag vor Eingriff vor der Geburt auseinander oder aber man muss im Zusammenhang mit dem Mord die besonderen Mordmerkmale der Heimtücke oder Habgier analysieren und interpretieren sowie natürlich auslegen. Dann geht es mit den Körperveretzungsdelikten weiter. Hier wird die Qualifikation der schweren und die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung angesprochen. Im Anschluss daran geht es mit Delikten gegen die persönliche Freiheit weiter. Es werden als Delikte wie die Freiheitsberaubung und der erpresserische Menschenraub gelöst. Außerdem wird über die Nötigung, die man im §240 finden gesprochen. Hier muss man auch die Nötigung im Straßenverkehr kennen. Es gibt dann zusätzlich noch einen Fall zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten, also Diensthandlungen. Weiter geht es danac dann mit Beleidigungsdelikten. Diesen schließt sich dann der Hausfriedensbruch an. Im Anschluss daran wird man sich mit Delikten gegen die Rechtspflege auseinandersetzen müssen bevor man sich in Richtung Urkundendelikte bewegt. Hier ist natürlich die Definition einer Urkunde von allergrößter Bedeutung, damit man nicht bereits bei der Subsumption Schwierigkeiten bekommt. Im Anschluss daran geht es dann mit den Brandstidtungsdelikten weiter. Hier befindet man sich dann bei den § 306 ff. Jetzt gegen Ende des Buches wird man sich noch mit Verkehrsdelikten auseinandersetzen üssen. Dem schließen sich dann nicht ganz leichte Kombinationsfälle an bevor es am Ende noch eine Originalklausur zur falschen Verdächtigung gibt, die dann auch im Gutachtenstil gelöst werden wird, so wie es Studenten auch in Klausuren können müssen.

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