Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht Zusammenfassung

Dieses Buch nennt sich Examens Repetitorium Allgemeines Schuldrecht. Nach einem Vorwort geht es sofort mit einigen Grundlagen los. Hier lernt man noch einmal die wichtigsten Grundbegriffe kennen. Weiter geht es dann mit dem Grundlegenden im Schuldrecht, nämlich dem Schuldverhältnis. Hier beginnt man ganz klein mit der Entstehung von Schuldverhältnissen. Dazu wird das Formerfordernis angesprochen und erläutert. Weiterhin wird die culpa in contrahendo, die wir ja seit 2002 so im Gesetz finden angesprochen und vorgestellt. Dann geht es Schritt für Schritt mit dem Erlöschen des Schuldverhältnisses weiter. Im Anschluss daran wird die Lösung vom Schuldvertrag besprochen. Man lernt da zum Beispiel den Rücktritt kennen, ebenfalls aber auch alle damit verbundenen Konsequenzen, wie die Schadensersatzverpflichtungen oder den Wertersatz. Dann geht es mit der Leistungsstörung weiter. Hier gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten, wenn man bedenkt, dass es neben der Hauptleistungspflicht auch die Nebenleistungspflicht und die Nebenpflicht gibt. Angesprochen und vertieft wird hier vor allem die Unmöglichkeit. Da wird dann sowohl zwischen objektiver und subjektiver Unmöglichkeit unterschieden, aber auch zwischen anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit. Danach wird sich mit dem Schuldverhältnis im Bezug auf Dritte auseinandergesetzt. Hier geht es vor allem um die Schuldübernahme, den Schuldbeitritt und die Vertragsübernahme. Es wird aber auch die Gesamtschuld thematisiert und vor allem auch der echte Vertrag zugunsten Dritter problematisiert. Hier befindet man sich dann im Rahmen von Lebensversicherungen. Weiter geht es dann mit dem Schuldverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Gegen Ende dieses Kapitels wird man sich noch mit der Drittschadensliquidation auseinandersetzen müssen. Das fünfte Kapitel widmet sich dann dem Schadensrecht, also insbesondere den Schadensersatzansprüchen des Schuldners und des Gläubigers. Im sechsten und letzten Teil geht es dann um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier wird über die Anwendbarkeit gesprochen aber auch um die Wertungskontrollen, die sich in den §§ 307 ff. finden. Außerdem wird der Vorrang der Individualabreden beispielartig erläutert und somit der Wert der Privatautonomie hervorgehoben.

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