Juristen müssen nicht, wie es im Volksmund oft erzählt wird alle Gesetze auswendig lernen. Wir müssen viel auswendig lernen, das stimmt, aber eines nicht und das sind die Gesetze oder besser gesagt die Gesetzestexte. Vorliegend handelt es sich um das Grundgesetz, welches im Mohr Siebeck Verlag erschienen ist. Das Grundgesetz ist unsere deutsche Verfassung und deshalb sollte es nicht nur Juristen ein Begriff sein. Auch de normale Bürger sollte das Grundrecht zumindest einmal überflogen haben und versuchen sich mit den dort vorhandenen Regeln zu identifizieren. Die Regeln sind aber eher wenige, vor allem erhält der Bürger im Grundgesetz und dort dann vor allem in den Grundrechten viele Rechte, die er gegenüber dem Staat hat. Es kann nur von Vorteil sein, wenn man diese kennt. Deshalb sollte man sich dort dann mindestens einmal die Artikel 1 bis 19 durchlesen. Dabei handelt es sich um die Grundrechte, also grundlegende Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Diese Rechte fangen bei der Menschenwürde an und gehen über Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit bis hin zu Themen wie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Letztgenanntes Thema sollte alle interessieren, ganz besonders auch im Internetzeitalter, denn da müssen Begriffe neu ausgelegt und interpretiert werden! Wichtig sind selbstverständlich die Grundrechte wie gesagt, aber es gibt auch weitere Regelungen, die man kennen sollte. So werden die Wahlgrundsätze, die bei jeder Wahl zu beachten sind auch im Grundgesetz zu finden sein. Dabei handelt es sich um freie, allgemeine, gleiche, unmittelbare Wahlen. Was unter diesen Begriffen zu verstehen ist muss dann ausgelegt werden. Definitionen dazu findet man in diesem Buch nicht. Gegen Ende des Grundgesetzes befinden sich auch noch grundrechtsgleiche Rechte, vor allem die Justizgrundrechte, die man kennen sollte um ggf. in einem verfahren auch sehen zu können, ob die Rechte, die einem zustehen soweit auch eingehalten werden (Anspruch auf gesetzlichen Richter, faires Verfahren,…)
Inhaltlich gliedert sich das Grundgesetz in mehrere Kapitel. Den Anfang machen die Grundrechte, die sich dann wiederum in Menschen- und Bürgerrechte untereilen. Danach geht es mit der Gliederung des Bundes in die Länder weiter. Hier findet man dann auch die Wahlgrundsätze und lernt die wichtigsten Organe kennen, wie beispiwelse der Bundespräsident oder den Bundeskanzler. Es gibt auch einige Artikel zum Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz schließt dann mit den Justizgrundrechten.
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