Öffentliches Baurecht. Bauplanungs-, Bauordnungs- und Raumordnungsrecht Zusammenfassung

Vorliegendes Buch nennt sich Grundrisse des Rechts. Es ist im Verlag C.H Beck zu München erschienen. Geschrieben wurde es von Winfried Brohm. Der Titel lautet Öffentlichen Baurechts.

Los geht es mit einem Vorwort, dem sich dann einige Hinweise zur Arbeit und der Benutzung dieses Buches anschließen. Dann folgt ein Abkürzungsverzeichnis, damit man die in dem Buch verwendeten Abkürzungen auch verstehen kann und nicht ständig darüber stolpert. Das ist auch gut gelungen. Dann geht es mit einem Literatur-Verzeichnis weiter. Im ersten Teil wird sich mit den Grundlagen des Raumplaungs Raumordnungs und des Stadtplanunugs und Bauordnungsrechts beschäftigt. Da geht es dann neben Grundbegriffen auch im die Institutionen des Stadtplanung und Bauordnungsrechts genauso wie um die geschichtliche Entwicklung der gleichen. Man spricht auch über die Entwicklung und den Entwicklungsstand der überörtlichen Raumplanungen. Dann geht es mit einer Zusammenstellung der maßgeblichen Begriffe und Rechtsquellen weiter. Dem schließt sich dann auch schon der zweite Teil an. Dieser nennt sich das Bauordnungsrecht im Überblick und seine materiellen Anforderungen. Danach wendet man sich der städtebaulichen Steuerung der Bodennutzung durch Bauleitplanung und Plansubstituionsnormen zu. Dann geht es neben den entsprechenden Instrumenten auch um gemeinsame Grundsätze für die Bauleitplanung. weiter geht es dann mit der Zulässigkeit von Vorhaben nach Bauplanungsrecht und dem Abwehrrecht des Nachbarn. Dem schließt sich dann die Sicherung der Bauleitplanung an bevor es dann mit der Gewährleistung des Baurechts durch die Verwaltungsbehörden weiter geht. Dann geht es um die Kollision von Nutzungsinteressen und Ausgleichsansprüchen.  Jetzt nähert sich das Buch langsam aber sich der Ende zu. Es wird über die besonderen Formen der Planung und der Planungsverwirklichung gesprochen. Das nennt man häufig auch das besondere Städebaurecht in Anlehnung an den besonderen teil des BGB oder des StGB. Dann folgt schon das letzte Kapitel. Es geht hier um den Raumordnungs und auch die Landesplanungsrechte. Am Ende gibt es noch ein Stichwortverzeichnis und einen Anhang.

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