Öffentliches Baurecht Zusammenfassung

Dieses Buch ist im Verlag C.H. Beck erschienen. Es nennt sich Öffentliches Baurecht. Geschrieben haben es für die Reihe Studium und Praxis Hoppe, Bönker und Grotefels.

Los geht es ganz grundlegend mit einem Inhaltsverzeichnis, dem sich dann ein Abkürzungsverzeichnis anschließen wird. Dann gibt es auch schon gleich zu Beginn ein Literaturverzeichnis. Der erste Abschnitt wird sich dann mit den Grundlagen des öffentlichen Baurechts beschäftigen. Hier geht es dann neben dem Begriff, der Systematik und der Geschichte der Rechtsquellen vor allem auch um die gesetzlichen Novellierungsüberlegungen Dem schließen sich dann die verfassungsrechtlichen Grundlagen an. Neben den Gesetzgebungskompetenzen werden an dieser Stelle die Selbstverwaltungsgarantie und die Planungshoheit angesprochen. Außerdem wird man sich mit der Eigentumsgarantie und der Baufreiheit beschäftigen. Es folgt dann das Recht der Rauordnung in Grundzügen. Neben den Grundlagen des Raumordnungsgesetzes von 1988 lernt man auch die raumordnerische Gebietskategorien kennen. Da wird dann erst einmal eine Gebietskategorie im Überblick dargestellt. Danach wird die Umsetzung in Landesrecht angesprochen und auch ausführlich erläutert. Dann geht es mit dem Städtebaurecht weiter. Hier wird erst einmal über die gemeindliche Bauleitplanung gesprochen Dann folgt eine Darstellung und danach die Festsetzung nach der BauNVO. Jetzt geht es um das Abwägungsverbot, im Anschluss dann um die Zulässigkeit von Vorhaben. Weiter geht es danach dann mit der Entschädigung für Planungsmaßnahmen. Dann folgt das Instrumentarium der Plansicherung. Weiter geht es danach dann mit bodenordnenden Maßnahmen bevor man sich dann der förmlichen Enteignung zuwenden wird. Im Anschluss daran folgt die Zusammenarbeit der Gemeinden mit privaten. Ganz interessant ist dann auch das folgende besondere städtebaurecht. Jetzt lernt man das Bauordnugsrecht kennen. Hier geht es mit dem materiellen bauordnungsrecht los, dem sich dann das formelle Bauorndungsrecht anschließt.  Der fünfte abschnitt beschäftigt sich dann mit dem Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht. Der sechste Abschnitt hat sich das öffentliche Baurecht und in diesem Zusammenhang auch die Staatshaftung auf die Fahne geschrieben.

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