Dieses Buch nennt sich „Schuldrecht 2. Gesetzliche Schuldverhältnisse“. Bei dem Schuldrecht handelt es sich um ein Thema, mit welchem man sich gerade schon zu Beginn des Studiums auseinander setzen muss. Es geht damit bereits im 2.Semester los und verlassen wird man das Schuldrecht danach nie wieder. Das Schuldrecht ist ein sehr komplexes Thema und deshalb wird es gewohnheitsmäßig immer n verschiedenen Bändern behandelt, ganz egal ob es sich dabei um Lehrbücher oder um Skripten handelt. Los geht es mit einem Fall zur Geschäftsführung ohne Auftrag bei einem nichtigen Vertrag. Weiter geht es dann mit der privatrechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag beim Tätigwerden eines Verwaltungsträgers. Es folgt dann ein Fall zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zur Leistungskondiktion bei Handeln Minderjähriger. Hier ist man dann mitten in Schuldrecht wieder im Minderjährigenrecht des 1.Semesters. Weiter geht es danach mit der angepassten Eiengeschäftsführung und der Eingriffskondiktion bei Nutzung fremder Rechte. Danach beschäftigt man sich mit der Leistungskondiktion. Weiter geht es dann mit dem äußerst wichtigen Grundbuchsberechtigungsanspruch und der Leistungskondiktion also dem Entreicherungseinwand. Danach wird man sich mit der Bereicherungshaftung nach der Verarbeitung beschäftigen. Dann geht es mit dem bereicherungsausgleich weiter bevor man sich den Schadensaersatzansprüchen wegen unterlassender Abtreibung widmet. Danach geht es mit dem Schadensersatz und der Eingriffskondiktion bei Eingriff in Persönlichkeitsrechte weiter. Dann widmet man sich dem Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrsicherunspflicht. Gegen Ende geht es noch um die Produzentenhaftung. Da gibt es dann einen Fall zu der Produzentenhaftung nach BGB und ProdHaftG. Danach wird man sich noch mit der Problematik der Haftung für Verrichtungsgehilfen auseinandersetzen müssen. Wichtig ist hier den Verrichtungsgehilfen nicht mit dem Erfüllungsgehilfen zu verwechseln. Der Verrichtungsgehilfe ist zum Beispiel Weisungsgebunden und befindet sich in einem Abhängigkeitsverhältnis. Das Buch schließt dann mit einem Fall 16 zu dem Umwelthaftungsrecht. Am Ende gibt es noch ein Paragraphenregister, dem sich noch ein Sachregister anschließt.
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