Schuldrecht AT: Mit vielen Aufbauschemata Zusammenfassung

Dieses Buch ist im Beck Verlag in der Reihe Jurakompakt erschienen. Diese richtet sich vor allem an Studentinnen und Studenten während des Studiums oder später im Referandariat. Geschrieben wurde dieses Werk von Knut Werner lange. Es beschäfigt sich mit dem Schuldrecht AT, also dem allgemeinen Teil des schuldrechts. Zusätzlich zu den vielen theoretischen Texten gibt es auch viele Aufbauschematas, die man dann genauso für die Klausur übernehmen kann.

Los geht es mit dem Schuldverhältnis. Da lernt man die Begrifflichkeiten und die einteilung kennen, die man beherrschen muss. Dann geht es mit der Entstehung von Sculdverhältnissen weiter. Man erfährt welche gesetzlichen Schuldverhältnisse es gibt und was der Unterschied zwischen einem Vertrag und einer Gefälligkeit ist. Außerdem wird die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert. Im Anschluss daran lernt man den Inhat von Schuldverhältnissen und von Firderungen kennen. Da geht es dann neben den Haupt- und Nebenpflichten vor allem um die primären und die sekundären Ansprüchen. Ganz wichtig ist auch, dass man das Kapitel zur Obliegenheit liest, denn es stellt elementares wissen da. Dann geht es mit den Leistungsmodalitäten weiter. Hier lernt man was unter einer stückschuld zu verstehen ist und was eine Gattungsschuld ist. Es gibt aber zusätzlich zu diesem beiden bekannten Schulden auch die Wahlschuld. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Voraatsschuld vorgestellt, die eine Art Gattungsschuld ist, aber auch Gemeinsamkeiten in Hinblick auf die Stückschuld hat. Dann geht es mit der Geldschuld weiter. Da gilt „geld hat man zu haben“, wird hier insbesondere im Hinblick auf die Unmöglichkeit einiges interessantes zu lernen sein. Dann geht es mit der nachträglichen leistungsbestimmung weiter. Hier befindet man sich dann in den §§ 315 ff. BGB. Interessant ist hier, dass die Leistung, wenn sie zu Beginn nicht ganz klar vereinbart wurde nun einsritig bestimmt werden kann. Welche Möglichkeiten es da gibt und unter welchen Voraussetzungen welche Möglichkeit genutzt wird lernt man hier kennen. Am Ende gibt es noch ein Kapitel zu den Leistungsverweigerungsrechten. Ganz rgrundlegend ist hier dann natürlich die Unmöglichkeit. Aber hier muss man auch zwischen anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit unterscheiden. Zuletzt wird auch erklärt, wie sich die objektive und die subjektive Unmöglichkeit unterscheidet. Je nachdem braucht man dann auch unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, die hier vorgestellt werden.

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