Dieses Buch ist im Alpmann Schmidt Verlag (Münster) erschienen. Es nennt sich Staatsorganisationsrecht. Das Buch ist gerade für Anfänger gedacht, die sich in den ersten Semestern des Jurastudiums befinden. Das Buch beginnt sehr grundlegend mit der Erläuterung von Grundbegriffen. Hier wird insbesondere auf die 3-Elementen Lehre von Georg Jelling Bezug genommen: Staatsgebiet – Staatsgewalt – Staatsvolk. Davon ausgehend werden die Staatsformmerkmale und die Staatszielbestimmungen vorgestellt. Diese werden hergeleitet, die Bedeutung erläutert. Am Ende werden sie zudem noch definiert. Hier gilt die Demokratie zu nennen, die Republik, das Sozialstaatsprinzip, das Bundesstaatsprinzip und auf der Tierschutz. Hier wird auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgestellt und in Zusammenhang gesetzt. Dann folgt der Bundestag neben de politischen Parteien. Es wird deutlich, dass wir in einer Parteiendemokratie leben. Neben der Wahl des Bundestages wird der Bundestag als Staatsorgan vorgestellt. Zusätzlich wird auch die Untergliederung des Parlaments insbesondere in die Fraktionen verständlich gemacht. Hier wird die Fraktion, die jeder vom Begriff her zumindest kennt mit der Gruppe in Abgrenzung gemacht, die im normalen Alltag eher ungeläufig ist. Hier wird auch die Möglichkeit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erklärt und Beispiele dazu genannt. Weiter geht es dann mit dem Bundesrat. Hier wird auch zur Abgrenzung zum Bundestag das Prinzip der Kontinuität präsentiert. Es folgen dann die Bundesregierung und an deren Spitze der Bundeskanzler. Neben der Wahl des Bundeskanzlers wird auch die Ernennung der Bundesminister erläutert. Dann folgt der Bundespräsident. Hier wird auch ein Vergleich zum Reichspräsident in der Weimarer Republik angeführt. Dann folgt das Gesetzgebungsverfahren. Hier wird auch auf die Kompetenzen und die unterschiedlichen Zuständigkeiten Bezug genommen. Am Ende wird dann auch noch gezeigt, dass nicht immer der, der ein Gesetz macht, dieses auch ausführen wird. Das Buch schließt dann mit der dritten Gewalt in der Gewaltenteilung – der Rechtsprechung. Hier wird vor allem der Unterschied zwischen der abstrakten und konkreten Normenkontrolle verdeutlicht und aufgezeigt, was ein Bund-Länder-Streit ist.
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