Strafrecht BT 2. Die Tatbestände des Besonderen Teils mit Ausnahme der Vermögensdelikte Zusammenfassung

Dieses Buch ist im Alpmann Schmidt Verlag Münster erschienen, welches sich mit dem juristischen Thema des Strafrechts BT, also dem besonderen Teil 2 beschäftigt. Inhaltlich geht es hier vor allem um die Tatbestände des Besonderen Teils mit Ausnahme der Vermögensdelikte. Am Anfang werden die Straftaten gegen das Leben besprochen. Hierzu zählt zu allererst einmal der Schwangerschaftsabbruch. Dazu sollte man das Embryonenschutzgesetz kennen. Es gibt auch eine Übersicht zu dem strafrechtlichen Schutz vorgeburtlichen Menschen Lebens. Dann geht es mit der Prüfungsreihenfolge bei dem besagten §218 weiter. Hier lernt man danach dann die Straftaten gegen das Leben des einzelnen Menschen kennen. Es gibt dann auch eine Übersicht zur Sterbehilfe und zu der Suizidbeteiligung. Im Anschluss daran wird ein Prüfungsschema zur Tötung im Zusammenhang mit Mord folgen. Dann gibt es noch eine strukturelle Übersicht zum Heimtücke-Merkmal und wie die Rechtsprechung dazu steht. Weiter geht es dann mit den Strukturen der Mordmerkmale. Besprochen werden hier die Verdeckung- und die Ermöglichungsabsicht. Im Anschluss daran geht es mit dem Verhältnis der Tötungsdelikte zueinander weiter. Danach gibt es dann noch eine Übersicht zu der Systematik der Tötungsdelikte. Weiter geht es im zweiten Abschnitt dann mit den Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Hier werden zunächst einmal die einfache Körperverletzung und dann die Qualifikationen der Körperverletzung besprochen. Weiter geht es dann mit der fahrlössigen Körperverletzung. Dann werden die vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung im Amt, also der §340 geprüft. Im Anschluss daran folgt das Verhältnis der Körperverletzungs- zu den Tötungsdelikten. Der dritte Abschnitt beschäftigt sich dann mit den speziellen Gefährungsdelikten zum Schutz von Leib und Leben. Weiter geht es dann mit den Straftaten gegen die persönliche Freiheit bevor sich am Ende mit den Straftaten gegen die Ehre beschäftigt wird. Das letzte Kapitel nennt sich Straftaten gegen den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich. Da wird insbesondere auch der Hausfriedensbruch thematisiert werden.

 

 

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